Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvereinbarung

Diese Vereinbarung gilt, wenn OTOKO bei Installation, Betrieb, First- oder Second-Level-Support oder Managed Services Zugriff auf Systeme oder personenbezogene Daten eines Kunden oder Partners erhält und diese Daten in dessen Auftrag verarbeitet. Nicht erfasst ist die Verarbeitung, die OTOKO als Verantwortliche selbst vornimmt, etwa für Portalkonten, Aufträge und Compliance-Prüfungen – dafür gilt die Datenschutzerklärung.